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pfiffig parken
Sandstraße 8
85445 Oberding/Schwaig (Bayern)

Steuernummer Finanzamt Erding -
ID Nummer DE 218166802
Steuer Nr. 114 256 60197



Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.01.2008


I. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Beförderung der Kunden zum Flughafen München, dem Rücktransport der Kunden zum Betriebsgelände, für die Fahrzeugverwahrung in der gebuchten Einstellzeit sowie für alle weiteren, vom Kunden gebuchten, Zusatzleistungen. Abweichende Bestimmungen finden keine Anwendungen, es sei denn, sie werden von der pfiffig parken schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss

Nach der Buchungsanfrage des Kunden kommt mit der entsprechenden Buchungsbestätigung, seitens pfiffig parken , der Vertrag zustande, inkl. aller gebuchten und bestätigten Leistungen. Vertragspartner sind der Kunde sowie die Firma pfiffig parken . Sofern ein Dritter die Buchung für den Kunden vornimmt, haftet er, gemeinsam mit dem Kunden, gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag, gegenüber pfiffig parken . Sperrige Gegenstände, wie z. B. Surfbretter, Skier, Fahrräder ect. müssen bei der Buchungsanfrage angegeben werden, um einen reibungslosen Transport zu gewährleisten. Geschieht dies nicht kann pfiffig parken den Transport nicht übernehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet die betreffenden Gepäckstücke, auf eigene Kosten, selbst am Flughafen einzuchecken.

Alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind, vom Dritten, zwingend an den Kunden weiterzuleiten.

III. Leistungen, Zahlungen & Preise

Die Firma pfiffig parken verpflichtet sich alle, vom Kunden gebuchten, Leistungen, nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im vollen Umfang zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden und vereinbarten Preise an die pfiffig parken, innerhalb der festgesetzten Zahlungsfrist, zu zahlen. Dies gilt auch für, vom Kunden bestellten, Leistungen und Auslagen gegenüber Dritten. Die Preise verstehen sich immer inkl. der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Die Rechnung von pfiffig parken ist immer sofort und ohne Abzug zahlbar. Die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges kann, ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises, von pfiffig parken verweigert werden.

Je nach gebuchten Zusatzleistungen ist pfiffig parken berechtigt einen angemessenen Vorschuss zu erheben.*Jeder Kalendertag entspricht 1Tag*. Die Höhe und deren Fälligkeit werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Preisminderungen oder Aufrechnungen kann der Kunde nur mit einer rechtskräftigen oder unbestrittenen Forderung von pfiffig parken fordern.

IV. Rücktritt

Die Firma pfiffig parken gesteht dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht zu.

Dabei gelten folgende Bestimmungen:

Kommt der Kunde früher als die Vereinbarte Reisezeit zurück (Abbruch des Urlaubs, Krankheit usw.) werden keine Kosten Rückerstattet. Im Falle eines Rücktritts hat pfiffig parken Anspruch auf folgende Entschädigung:

Stornierungen bis 24 Stunden vor Anreise am Parkplatz sind Kostenfrei!!!

Bei NICHT Erscheinen oder Anschließender Stornierung werden 100% der vereinbarten Einstellgebühr fällig.

Für zusätzlich gebuchte Leistungen gelten, sofern vorhanden, die Stornogebühren der jeweilig beauftragten Firmen.
Die vorstehende Regelung greift nicht, wenn der Kunde die gebuchte Leistung, ohne dies schriftlich mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
Hier wird die volle, gebuchte Einstellgebühr erhoben. Es steht dem Kunden jedoch frei, pfiffig parken nachzuweisen, dass der entstandene Schaden geringer war.
Alle Stornierungen, Umbuchungen oder sonstige Vertragsumstellungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert.
Sollte der Rücktritt, durch schwere Krankheit oder einen Todesfall in der Familie, von Nöten sein kann die Firma pfiffig parken, nach Vorlage entsprechender Nachweise, auf die Erhebung der Stornogebühren verzichten.
Bei berechtigten Annahmen dass das Ansehen oder die Betriebssicherheit, der Firma pfiffig parken, durch den Kunden oder sein Fahrzeug verletzt wird, ist ein Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Es kann aus übergeordneten Gründen ( eigene Kündigung oder Wegfall von Parkflächen durch Vermietung des Inhabers) zu einer Stornierung der Parkfläche kommen, Schadensersatzansprüche an pfiffig parken hieraus bestehen nicht.
Wird eine eventuell vereinbarte Vorauszahlung nicht in der vereinbarten Frist geleistet so ist pfiffig parken ebenso zum Rücktritt berechtigt.

V.Haftung

Sollten Mängel oder Störungen an den angebotenen Leistungen von pfiffig parken auftreten, ist der Kunde verpflichtet Diese unverzüglich anzuzeigen. pfiffig parken wird sich daraufhin bemühen diese Störungen/Mängel zu beseitigen. Unterlässt der Kunde es einen Mangel anzuzeigen, so hat er keinen Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeldes oder sonstigen Schadenersatz.
pfiffig parken haftet, nach den gesetzlichen Bestimmungen, für alle Schäden an Gesundheit, Körper und Leben. Des Weiteren haftet die pfiffig parken für sonstige Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur dann eine Schadnhaftung ein, wenn diese Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer, den Verwendungszweck, gefährdeten Weise zurückzuführen ist. Die Haftung ist hierbei auf einen vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
pfiffig parken haftet nicht für Wertgegenstände, Inhalt oder Ladung die der Kunde, bewusst oder unbewusst, im Fahrzeug zurücklässt.
Die Haftung wird, im Rahmen der gesetzlichen Betriebshaftpflicht, für Beschädigungen, Entwendung, Vernichtung oder unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen und deren (fest an-/eingebauten)Zubehör und aus der Bewegung bei der Fahrzeugpflege und VIP Service insbesondere nicht für Beschädigungen wie nichterkennbare Kratzer und Dellen bei Verschmutzten Fahrzeugen die auf dem Parkgelände abgestellt sind und werden, für auf dem Parkplatzgelände von Kunden verursachte Verkehrsunfälle sowie für Beschädigungen des vom Kunden oder Dritten mitgeführten Gepäcks oder sonstiger Gegenstände.
Bei Elementarschäden, innere/äußere Unruhen, Kriegsereignisse, höhere Gewalt oder Immissionen Dritter kann pfiffig parken nicht haftbar gemacht werden.
Die Firma pfiffig parken ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zur mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die rechtzeitige Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche sind hiermit ausgeschlossen.
Der Kunde haftet, gegenüber pfiffig parken, für folgend Schäden: Fahrlässig oder vorsätzliche Schäden an Rechtsgüter, auch gegenüber Dritte, auf dem Betriebsgelände. Er haftet auch für von ihm, auf das Betriebsgelände, verbrachte Personen oder Sachen, die einen Schaden verursacht haben.
Des Weiteren haftet der Kunde, unabhängig vom Verschulden und in voller Höhe, für alle Schäden die infolge technischer Defekte des eingestellten Fahrzeuges, auf dem Betriebsgelände verursacht werden, z. B. Ölverlust, Explosionen usw. Dies gilt auch wenn diese Defekte bislang unerkannt geblieben sind und in keinem Zustandsbericht erwähnt sind.
Das Abstellen des Fahrzeuges kann, durch pfiffig parken, verweigert werden, wenn durch das Befahren des Betriebsgeländes oder das Abstellen des Fahrzeuges Gefahren für die Betriebssicherheit entstehen können. Kindersitze können nur dann zur Verfügung gestellt werden wenn der Kunde die benötigte Anzahl bereits bei der Reservierung angegeben hat und pfiffig parken diese Anzahl bestätigt. Wenn Personen erkennbar unter Alkoholeinfluss oder Einfluss von sonstiger, berauschender, Mittel stehen, kann pfiffig parken die Beförderung verweigern.
Schadenersatzansprüche aus den vorgenannten Fällen sind ausgeschlossen.
Eventuell entstandene Schäden am Fahrzeug, die von pfiffig parken zu verantworten sind, müssen zwingen noch vor dem Ausfahren vom Betriebsgelände angezeigt werden. Spätere Schadenanzeigen können nicht anerkannt werden und der Anspruch auf Schadenersatz verfällt.
Berechtigte Schadenersatzansprüche , von beiden Vertragsparteien, verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Allgemeines Verhalten auf dem Betriebsgelände

Auf unserem Betriebsgelände gelten die Bestimmungen der STVO (Straßenverkehrsordnung). Der Kunde, sowie seine Mitreisenden, verpflichten sich diese Vorschriften einzuhalten. Das Verhalten soll die Gefährdung oder Schädigungen an Rechtsgüter und gegenüber Dritte ausschließen. Es wird darauf hingewiesen sich mindestens 2:15 Stunden vor Abflug am Parkplatz einzufinden, bei Ankunft Verschiebungen durch den Kunden wird keine Haftung übernommen.
Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde das der Fahrzeugführer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug zumindest über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügt. Auf Verlangen muss pfiffig parken, und deren Mitarbeitern, die Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorgelegt werden. In bedenklichen Fällen kann auch der Versicherungsnachweis verlangt werden. kann der Kunde die erforderlichen Dokumente nicht vorweisen ist pfiffig parken berechtigt die Vertragserfüllung abzulehnen. Einen Anspruch auf Schadenersatz hat der Kunde, in diesen Fällen, nicht.
Den Anweisungen der Firma pfiffig parken, sowie deren Mitarbeiter, ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Kunde hat sein Fahrzeug so auf dem bereitgestellten Parkplatz zu parken, dass jederzeit ein Aus- oder Einparken auf den umliegenden Parkplätzen, ohne etwaige Behinderungen, möglich ist. Der dem Kunden zugewiesene Einstellplatz ist zwingend einzuhalten. Sollte es etwaige Beanstandungen an den zugewiesenen Parkplatz geben, wird dem Kunden ein neuer Stellplatz zugewiesen. Mit dem Einparken gilt der Einstellplatz als ordnungsgemäß übergeben.
Der Kunde hat die Möglichkeit seinen Autoschlüssel im Tresor der Firma pfiffig parken zu hinterlegen, um ein nötiges Umparken zu ermöglichen. Verzichtet der Kunde darauf kann sein Fahrzeug, bei behinderndem Abstellen, nötigenfalls auf seine Kosten abgeschleppt werden.
Das Betriebsgelände und die dazugehörigen Einrichtungen sind sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen werden die Kosten der Reparatur/Instandsetzung, dem Kunden in Rechnung gestellt.
Dem Kunden ist es nicht erlaubt, auf dem Betriebsgelände, Reparaturen am Fahrzeug vorzunehmen, Öle, Kraftstoffe oder Kühlwasser abzulassen, Fahrzeuge zu reinigen oder zu waschen oder seinen, im Fahrzeug befindlichen, Müll zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu verantworten hat, müssen unverzüglich und ordnungsgemäß vom Kunden beseitigt werden. Anderenfalls ist pfiffig parken berechtigt diese Verunreinigungen, nötigenfalls durch ein geeignetes Fachunternehmen (bei Verunreinigung des Bodens/Grundwasser), auf Kosten des Kunden zu beseitigen.
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nur zu folgenden Zwecken erlaubt: Fahrzeugeinstellung/-abholung, Be- und Entladen von Reisegepäck sowie während der Wartezeit auf den Shuttleservice zum Flughafen. Die Wartezeiten sind in den dafür vorgesehenen Räumen/Zonen zu verbringen. Ein Aufenthalt, auf dem Betriebsgelände, zu anderen Zwecken ist nicht gestattet.

VII. Datenschutzerklärung

Ich erkläre mich hiermit einverstanden, das mit Absendung des Buchungsformulars, meine Daten im Computersystem von pfiffig parken gespeichert werden.
Die Daten werden, gemäß dem Datenschutzgesetz, vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben.

VIII. Schlussbestimmungen

Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages, der AllgemeinenGeschäftsBedingungen oder der Antragsannahme bedürfen immer der Schriftform.
Der Kunde/Dritte ist nicht berechtigt, einseitige, Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen.
Erfüllungs- und Zahlort ist Schwaig. Es gilt das recht der BRD. Ausschließlicher Gerichtstand ist Erding.
Sollte ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt auch hier Erding als Gerichtsstand.
pfiffig parken ist darüber hinaus berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
Die Wirksamkeit dieser Bedingungen bleiben unberührt, auch wenn einzelne Bestimmungen unrichtig oder unwirksam sind oder es werden.
Ergänzend, zu diesen AGB´s, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

pfiffig parken
Sandstraße 8
85445 Oberding/Schwaig (Bayern)
 
Telefon: +49.8122.2279788
Fax: +49.8122.2279787
Mobil: +49.157.714 113 20

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